Der Energieausweis
Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie muss ein Energieausweis des Objektes vom Gebäudeeigentümer, Vermieter bzw. Verpächter potenziellen Interessenten spätestens bei der ersten Besichtigung unaufgefordert vorlegen werden.
Die neue Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL)
Seit dem 13.06.2014 ist die neue Verbraucherrechte- Richtlinie (VRRL) in Kraft getreten. Ziel dieser Richtlinie ist ein erweiterter Schutz der Kunden, beim Bezug von Waren- oder Dienstleistungen.